Mitteilung nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Für die elektronische Übersetzung von Urkunden, die nicht sensible Daten umfassen, gilt der Rechtmäßigkeitsgrund des Art. 6 (1) lit b) DSGVO: die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene natürliche Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen natürlichen Person erfolgen. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten kann ich den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Übermittlung der im jeweiligen Einzelfall relevanten Daten erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bzw. vertraglicher Vereinbarung an folgende Stellen: Steuerberater, Finanzamt, Rechtsvertreter, Gerichte. Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber, spätestens nach Beendigung der Leistungsvereinbarung, werden sämtliche Unterlagen, erstellte Datenverarbeitungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber ausgehändigt bzw. nachhaltig gelöscht oder vernichtet.
Hinweis auf gesetzliche AufbewahrungspflichtenSteuerrechtliche Aufbewahrungspflicht nach § 132 Abs 1 BAO: 7 Jahre. Unternehmensrechtliche Aufbewahrungspflicht nach §§ 190, 212 UGB: 7 Jahre. Umsatzsteuerrechtliche Aufbewahrungspflicht nach § 18 Abs 2 3. Unterabsatz: 7 Jahre.
Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten gem. DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der Fassung des Datenschutz- Anpassungsgesetzes 2018Mit der Auftragserteilung willigt der Auftraggeber ein, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der in Auftrag gegebenen Übersetzung/Lektorierung des Korrektorats (Auftragserfüllung) und der anschließenden Rechnungslegung vom Auftragnehmer verarbeitet werden. Diese Bestimmung gilt gem. DSG i.d.g.F. für natürliche Personen.